- Luxussteuer
- Lụ|xus|steu|er, die:auf Luxusartikel erhobene Steuer.
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Lụxus|steuer,die steuerliche Belastung bestimmter, als »Luxus« geltender Arten der Lebenshaltung durch Besteuerung des Besitzes bestimmter Gegenstände (»Aufwandsteuern«) oder durch Besteuerung bestimmter Ausgaben im Rahmen spezieller Verbrauchsteuern oder der allgemeinen Umsatzsteuer. - Luxussteuern in Form von Karossen-, Dienstboten-, Perückensteuern u. Ä. kamen im 18. Jahrhundert und zu Beginn des 19. Jahrhunderts vor und wurden einerseits mit Gerechtigkeitsargumenten und andererseits mit der Absicht der Eindämmung eines »überflüssigen« Konsums begründet. In der Gegenwart kam der Luxussteuergedanke v. a. in den erhöhten Mehrwertsteuersätzen für Parfüm, Pelze, Schmuck u. a. in verschiedenen EU-Ländern zum Ausdruck; im Zuge der Maßnahmen zur Harmonisierung der Umsatzsteuer im Zusammenhang mit der Verwirklichung des einheitlichen europäischen Binnenmarktes zum 1. 1. 1993 sind diese erhöhten Mehrwertsteuersätze weggefallen.* * *
Lụ|xus|steu|er, die: auf Luxusartikel erhobene Steuer.
Universal-Lexikon. 2012.